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Willkommen beim KGHA Kriens!     Aktualisierung der Homepage: 23.11.11



Initiative "Vernünftige Antennenstandorte in Kriens"
Am 8. November 2011 hat das Bundesgericht in Lausanne sein Urteil zur Stimmrechtsbeschwerde des KGHA gefällt. Es ging dabei um die Frage, ob die Initiative gültig sei.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen und festgestellt, dass die Initiative bundesrechtswidrig sei.

Das Gericht hält in seinem Urteil fest, dass unter Wahrung der Fernmeldegesetzgebung ortsplanerische Bestimmungen einer Gemeinde zur Wahrung der Wohnqualität eines Quartiers durchaus möglich seien. Als planungsrechtliche Mittel nennt das Bundesgericht die Negativplanung, die Positivplanung und die Standortevaluation. Das Gericht hält jedoch fest, dass es dafür in jedem Fall eine gesetzliche Grundlage im kommunalen oder kantonalen Recht erfordert.

Da die von der Initiative geforderte Negativplanung sämtliche Wohnzonen und eine 150m Schutzzone zur Zonengrenze umfasst, könnten neue Antennen fast nur noch ausserhalb der Bauzonen  erstellt werden. Dies widerspricht laut Bundesgericht dem eidg. Raumplanungsgesetz (RPG Art. 24 lit.a). Das Gericht hält  dazu fest, dass eine generelle Verlagerung von Mobilfunkanlagen ins Nichtbaugebiet raumplanungswidrig sei. Im konkreten Einzelfall sei eine Standortevaluation und Interessenabwägung jedoch möglich.

Das KGHA bedauert diesen Entscheid. Nun liegt die grosse Verantwortung bei den Gemeindebehörden, welche in jedem Einzelfall eine sorgfältige Standortevaluation unter Berücksichtigung auch der Interessen der Anwohner durchführen muss. Zudem sollte im BZR eine Rechtsgrundlage geschaffen werden für eine Negativplanung und die Standortevaluation.



Die Forschungsarbeiten im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramm NFP 57 «Nichtionisierende Strahlung – Umwelt und Gesundheit» wurden im letzten Jahr beendet und am 12. Mai einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen einer nationalen Medienkonferenz präsentiert.

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz nehmen die Resultate des NFP 57 mit Besorgnis zur Kenntnis. Das NFP 57 zeigt, dass die Strahlenbelastung der Menschen in der Schweiz massiv zugenommen hat, zur Hauptsache durch Mobilfunkstrahlung. Offene Fragen konnten beantwortet werden, neue Fragen sind aufgetaucht. Die Frage nach möglichen Langzeitauswirkungen der Mobiltelefonie bleibt weiterhin unbeantwortet. Die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung müssen weiter unabhängig erforscht werden. Die vorhandenen Hinweise auf eine Beeinflussung der menschlichen Gesundheit verlangen nach vorsorglichem Handeln.



Spenden sind herzlich willkommen auf PC 60-526269-1



KGHA
c/o Bruno Amrhein-Flück
Gehristrasse 2
6010 Kriens
Tel 041 320 71 17

bruno.amrhein@bluewin.ch


 
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